Im Bereich „Finanzielles“ finden Seniorinnen und Senioren hilfreiche Informationen rund um die Themen Rente, Altersvorsorge und den sicheren Umgang mit Geld im Alltag. Digitale Lösungen ermöglichen heute einen einfachen Zugang zu finanziellen Services, unterstützen bei der Verwaltung von Dokumenten und bieten verständliche Unterstützung bei Fragen zu Rentenansprüchen, Sozialleistungen oder finanziellen Hilfen.

Wohngeld – Unterstützung bei Wohnkosten

Wohngeld hilft Menschen mit geringem Einkommen, die Kosten für die Miet- oder Eigentumswohnung zu tragen.
Die Höhe hängt vom Haushalt, Einkommen und der Miete ab. Die Bewilligung gilt meist 12 Monate und muss danach erneut beantragt werden.

Bundesweiter Wohngeldrechner
Wohngeld-Plus Rechner

KreisBonusCard für Senior*innen

Wer kann die Karte erhalten?

  • Einwohner*innen ab 65 Jahren im Landkreis Tübingen
  • Anspruch bei Bürgergeld, Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung, Wohngeld oder Kinderzuschlag
  • Auch bei finanziellem Engpass, besonderem Bedarf oder fehlendem Aufenthaltsstatus möglich
  • Antrag auch mit bis zu 20 % Überschreitung der Einkommensgrenze

Leistungen & Vergünstigungen:

  • Ermäßigungen bei Vereinen, Einrichtungen und Geschäften
  • Besondere Vorteile in Rottenburg: Tafel, Stadtbibliothek, ÖPNV-Gutscheine

Antrag und Kontakt:
Infos & Antrag KreisBonusCard (Landratsamt Tübingen)
Antragsformular KreisBonusCard herunterladen (PDF)

Für Fragen:
Telefon: 07071 / 207-6162
E-Mail: bildungspaket@kreis-tuebingen.de

Weitere Infos:
KreisBonusCard Universitätsstadt Tübingen

Haustiere – Unterstützung für Senior*innen

Worum geht es?

  • Haustiere sind für viele Senior*innen wichtige Begleiter im Alltag und geben Struktur, Nähe und Sicherheit.
  • Gleichzeitig können Tierarzt-Kosten, Futter und Pflege zur finanziellen Belastung werden – insbesondere bei kleiner Rente.

Hilfsangebote für Mensch mit Tier:

  • SilberPfoten – Für Senioren und ihre Tiere
    Initiative, die Senior*innen mit Haustieren unterstützt, zum Beispiel durch Hilfe im Alltag mit dem Tier und – je nach Standort und Spendenlage – mit Futter- und Tierarztkosten.
    Kontakt:
    E-Mail: info@silberpfoten.de
    Website: silberpfoten.de
  • Sozialfelle – Hilfe für sozial benachteiligte Menschen und ihre Tiere e.V.
    Verein, der in besonderen Notlagen notwendige Tierarzt- und Medikamentenkosten für Haustiere übernehmen kann.
    Kontakt / Vereinsanschrift:
    Sozialfelle – Hilfe für sozial benachteiligte Menschen und ihre Tiere e.V.
    Website (inkl. Kontaktformular): sozialfelle.de
  • Tierheim / Tierschutzverein Tübingen
    Ansprechpartner vor Ort für Fragen rund um Haustiere, Vermittlungshilfe und Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote für Menschen mit geringem Einkommen.
    Kontakt Tierheim Tübingen:
    Tel.: 07071 / 31833
    E-Mail: info@tierheim-tuebingen.de
    Website: tierheim-tuebingen.de

Hinweis:

  • Ob Kosten übernommen werden können, hängt von Spendenlage, regionaler Zuständigkeit und der individuellen Situation ab.

Sonstige Leistungen und Vergünstigungen

SeniorInnen mit geringem Einkommen oder bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen können sich von Rundfunkgebühren befreien lassen. Auch bei den Telefongebühren gibt es einen Sozialtarif der Deutschen Telekom.

Rundfunkbeitrag – Befreiung beantragen

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich für:

    • Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II
    • Empfänger von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
    • Menschen mit Behinderung (Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis)
    • Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe
    • Härtefälle (wenn Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 € überschreitet)

Wo stellen Sie den Antrag?
Den Antrag erhalten Sie bei den Bürgerdiensten der Stadt Tübingen oder online unter www.rundfunkbeitrag.de

Kontakt ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice:
Telefon: 01806 / 999 555 10
(max. 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 60 Cent/Anruf)

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen für verschreibungspflichtige Medikamente normalerweise 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Um zu vermeiden, dass niemand durch Zuzahlungen überlastet wird, gibt es die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung.

Belastungsgrenze und Befreiung

Sie können sich von Zuzahlungen befreien lassen, wenn Ihre Ausgaben für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heil- und Hilfsmittel im Kalenderjahr eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen:

    • Reguläre Belastungsgrenze: 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens
    • Chronisch Kranke: 1 Prozent des Jahresbruttoeinkommens

Wann gilt jemand als chronisch krank?

Als chronisch krank gelten Personen, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit mindestens ein Jahr lang in ärztlicher Dauerbehandlung sind und zusätzlich eines der folgenden Merkmale erfüllen:

    • Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 3, 4 oder 5
    • Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
    • Kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung droht

So beantragen Sie die Zuzahlungsbefreiung

Den Antrag auf Befreiung stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sammeln Sie dafür alle Zuzahlungsbelege des Jahres (Apotheken-Quittungen, Rezepte, Krankenhausrechnungen). Die Befreiung gilt für ein Kalenderjahr und kann auch bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.

Tipp: Sie können die Belastungsgrenze auch zu Jahresbeginn vorab zahlen und erhalten dann für das gesamte Jahr eine Befreiungsbescheinigung.

Kontakt zu Ihrer Krankenkasse in Tübingen

Für Fragen und Anträge wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Allgemeine Informationen erhalten Sie auch bei:

AOK Baden-Württemberg – Beratungscenter Tübingen
Telefon: 07071 / 204-466
Website: www.aok.de

Techniker Krankenkasse (TK)
Telefon: 0800 / 285 85 85 (gebührenfrei)
Website: www.tk.de

Hinweis: Bewahren Sie alle Zuzahlungsbelege sorgfältig auf. Die Befreiung muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Günstige Angebote

Hier finden Senior*innen in Tübingen und Umgebung günstige Einkaufs- und Ausleihmöglichkeiten bei Vereinen und sozialen Einrichtungen.

Bahnhofstraße 7, 72108 Rottenburg (nahe Tübingen)

Telelefon: 07472 / 9494869

Öffnungszeiten: Mi, Do, Fr: 9:00 – 17:00 Uhr

Am Marktplatz 9, 72108 Rottenburg (nahe Tübingen)

Telefon: 07472 / 915305
E-Mail: kontakt@rottenburger-tafel.de

Website: www.rottenburger-tafel.de

Öffnungszeiten: Mo–Fr: 15:00–17:00 Uhr
Tafelkarten-Ausstellung: Di: 9:00–11:00 & 15:00–17:00 Uhr, Mi: 9:00–11:00 Uhr

Berliner Ring 30, 72076 Tübingen

Telefon: 07071 / 33833

Website: swtue.de/baeder/hallenbad-nord

Termine: Di 6:45–7:30 Uhr, Fr 6:45–7:30 & 7:30–8:15 Uhr
Lehrschwimmbecken – Kostenfrei im Eintrittspreis enthalten, keine Anmeldung nötig!

Lilli-Zapf-Straße 3, 72072 Tübingen

Telefon: 07071 / 367983
E-Mail: retour@bruderhausdiakonie.de

Öffnungszeiten: Di–Fr: 13:00–18:00 Uhr, 1. Sa im Monat: 10:00–14:00 Uhr

Eisenbahnstraße 55/57, 72072 Tübingen

Telefon: 07071 / 94 06 94
E-Mail: info@tuebingertafel.de
Website: www.tuebingertafel.de

Bismarckstraße 142, 72072 Tübingen

Website: praeventionssport-tuebingen.de

Kostenübernahme oft durch Krankenkasse möglich!

Angebot: Senioren-Fitness, Rückenfit, Osteoporose-Gymnastik, Aquafitness, QiGong, Yoga u.v.m.

Wasserstraße 4, 72072 Tübingen

Telefon: 07071 / 93311-0
E-Mail: buecherei@tuebingen.de

Öffnungszeiten: Mo–Fr: 10:00–19:00 Uhr, Sa: 10:00–16:00 Uhr
Günstige Medienausleihe & Seniorenprogramme

Tipp: Viele Bibliotheken und Vereine bieten Senioren-Tickets oder Ermäßigungen. Bei Fragen direkt vor Ort nachfragen!