Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Was sagen die Parteiprogramme zu den Themen Alter, Sorge und Pflege.
Die Bundespolitik spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die Interessen und die Lebensqualität der aktuell etwa 20 Millionen älteren Menschen in Deutschland geht. 5,7 Millionen Menschen waren Ende 2023 pflegebedürftig.
Knapp neun von zehn Pflegebedürftigen (86 % beziehungsweise 4,9 Millionen) wurden im Dezember 2023 zu Hause versorgt. Davon erhielten 3,1 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld und wurden überwiegend durch Angehörige gepflegt. Weitere 1,1 Millionen Pflegebedürftige wurden zusammen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten versorgt. Ebenfalls zu Hause versorgt wurden weitere 680 000 Pflegebedürftige im Pflegegrad 1. Davon erhielten nur 40 000 ausschließlich Entlastungsleistungen durch landesrechtliche Angebote.
Ein Siebtel der Pflegebedürftigen (14 % beziehungsweise 800 000) wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.
In den künftigen Jahren ist durch die Alterung der Bevölkerung von weiter steigenden Zahlen bei der Pflegebedürftigkeit auszugehen. Im Landkreis Tübingen geht man bis 2040 von einer Steigerung von 35 % bei den zu pflegenden Personen aus. Das betrifft dann zusätzlich 3.500 Familien im Landkreis.
Diese Steigerung trifft auf einen schon heute eklatanten Mangel an Arbeitskräften in der Pflege. Die Hoffnung, dass die Familien die zusätzliche Pflege übernehmen können, wird sich nicht erfüllen, da die Babyboomer, die im Augenblick die Pflege ihrer Eltern und Großeltern stemmen, werden dann selbst pflegebedürftig sein. Und die Kindergeneration der Babyboomer ist deutlich kleiner und wenn Kinder vorhanden sind, sind sie vielfach nicht in der Nähe, um Pflege übernehmen zu können. Außerdem wird die Zeit der Pflege immer länger, was die pflegenden Angehörigen in vielen Fällen an das Ende ihrer Kräfte führt.
Zusätzliche Pflegeheime werden mangels Finanzierung und Personal nicht im großen Stil gebaut werden. Die Pflegeversicherung kämpft heute schon mit der Finanzierung und wird in künftigen Jahren noch weiter defizitär sein, so dass zusätzliches Geld nicht in die Pflege fließen wird. Da die Länder, die eigentlich die Pflegeheime finanzieren müssten, sich schon seit längerem aus der Finanzierung zurück gezogen haben, wird von ihnen auch in Zukunft keine Hilfe zu erwarten sein. Die Kreise, Städte und Gemeinden, die eigentlich die Daseinsvorsorge – auch für die älteren Menschen – schaffen sollten, sind ebenfalls in Haushaltsnöten und werden die notwendigen Hilfen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können.
So bleibt nur die Eigeninitiative und Eigenvorsorge der älteren Menschen. Diese zu unterstützen ist eine Aufgabe des Kreisseniorenrats Tübingen e.V.
Wir unterstützen die Menschen dabei, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer eigenen Häuslichkeit zu wohnen.
Dazu beraten wir sie u.a.
- bei der Beseitigung von Barrieren in der Wohnung
- bei der Wahl von alternativen Wohnformen
- bei der Initiierung von Wohnformen mit und oder ohne Pflegemöglichkeit
- in allen Sicherheitsfragen rund ums Haus und bei den Gefahren im Internet und bei Telefonbetrügereien
- bei der Schaffung von Nachbarschaftshilfen
- in der Gründung von Betreuungs- und Begegnungsmöglichkeiten und deren Finanzierung
Wie sich die verschiedenen Parteien anlässlich der Bundestagswahl vorstellen, wie sie den Sorgen der Menschen in Bezug auf das Alter begegnen werden, haben wir aus den Parteiprogrammen zusammengestellt.
Wahlprogramme der Bundestagswahl 2025: Themen für Senior*innen
Rente und Altersvorsorge
- Beibehalten des Renteneintrittsalters.
- Keine Kürzungen der gesetzlichen Rente.
- Einführung einer “Aktivrente” mit freiwilligem steuerfreiem Hinzuverdienst von bis zu 2000€ im Monat.
- Reformation des Fremdrentengesetzes.
- Steuererklärungspflicht für Rentner*innen und Pensionär*innen vereinfachen.
- Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung als zentrale Säule der Altersvorsorge.
- Unterstützung der privaten Altersvorsorge und steuerliche Anreize für private Vorsorgeformen.
- Förderung von Eigenvorsorge durch Steuererleichterungen und durch attraktive Rahmenbedingungen für die private Rentenversicherung.
- Beibehaltung des Renteneintrittsalters.
- Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48%.
- Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots (Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt beim selben Arbeitgeber möglich).
- Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
- Verbesserung der Hinterbliebenenrente.
- Bessere Absicherung für Frauen mit Erziehungs- oder Pflegezeiten.
- Orientierung an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten.
- Ausbau der steuerlichen Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener.
- Stärkere Förderung der betrieblichen Altersvorsorge.
- Staatliche Förderung für private Altersvorsorge mit transparenten und gedeckelten Kosten (konzentriert auf kleine und mittlere Einkommensbezieher).
- Festhalten am Renteneintrittsalter mit 67 Jahren
- Sicherung des Rentenniveaus bei 48%.
- Flexibler, selbstbestimmter Übergang vom Arbeitsleben in den Rentenbezug.
- Schaffen von Anreizen für das Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus.
- Einführung eines Bürgerfonds für nachhaltige Investitionen zur Rentenstabilisierung, sowie nachhaltige Rentenabsicherung.
- Garantie einer Grundrente nach 30 Versicherungsjahren.
- Rente mit 63 für langjährig Versicherte.
- Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung auch von Abgeordneten, Beamten und nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen.
- Förderung von zusätzlicher privater Vorsorge durch Anreize und gesetzliche Rahmenbedingungen.
- Angemessenere Finanzierung der Rentenbeiträge von Pflegenden Angehörigen über den Staat.
- Schaffen von Anreizen für mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, u.a. durch ältere Beschaftigte.
- Verbesserung der Erwerbsminderungsrente.
- Forderung einer Regelaltersgrenze von 65 Jahren für den Renteneintritt; bei 40 Jahren Beitragszahlung Möglichkeit der Abschlagsfreien Rente ab 60.
- Anhebung des Rentenniveaus auf 53%.
- Höhere Renten und wirkliche Rentengerechtigkeit für Alle.
- Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Rentenversicherung.
- Riesterverträge und ähnliche Zusatzrenten sollen in die gesetzliche Rente überführt werden können.
- Keine Aktienrente.
- Zusätzliche Altersvorsorge durch freiwilliges Mehreinzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung.
- Betriebsrenten müssen mindestens zu 50% von den Arbeitgebern finanziert werden.
- Verdoppelung der Beitragsbemessungsgrenze für Rentenansprüche.
- Einführung einer solidarischen Mindestrente, als Maßnahme gegen Altersarmut.
- Hochwertung der Ostverdienste noch bis 2030, zur Angleichung des Rentenniveaus in Ost- und Westdeutschland.
- Flexibler Renteneintritt, Teilrenten sind unkompliziert möglich.
- Einführung einer Aktienrente nach schwedischem Vorbild.
- Forderung von Einführung eines Altersvorsorgedepots für die private Altersvorsorge.
- Rentenpunkte-Splitting bei Paaren, im Falle von Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Carearbeit, zur Bekämpfung von Altersarmut.
- Einsatz für die Gleichbehandlung von betrieblicher Pflegevorsorge und Betriebsrente.
- Abschlagsfreier Renteneintritt mit 63 Jahren (nach 45 Versicherungsjahren).
- Anhebung des Rentenniveaus: Rentensystem nach Vorbild Österreichs (durchschnittlich 800€ mehr im Monat), sowie sofortiger Inflationsausgleich von 120€ im Monat.
- Steuerbefreiung für Renten von bis zu 2000€.
- Forderung nach Mindestrente von 1500 Euro, nach 40 Versicherungsjahren (mit Stufenmodell).
- Keine Einführung einer Aktienrente.
- Ausbau zur Erwerbstätigenversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen.
- Abschaffung der Förderung privater Vorsorgemodelle und des Riester-Faktors.
- Stärkung der umlagefinanzierten Rente.
Gesundheit
- Sicherstellung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum.
- Sinkende Wartezeiten auf Arzttermine.
- Stärkung der Präsenzapotheken.
- Stärkung der Arbeit der Rettungsdienste.
- Abbau von Lieferengpässen bei Arztneimitteln und Medizinprodukten.
- Voranbringen der Digitalisierung im Gesundheitsbereich.
- Stärkung des Wettbewerbs der Krankenkassen.
- Prävention durch Stärkung der Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz.
- Einheitliches vereinfachtes Antragsverfahren für Rehas.
- Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung in allen Regionen.
- Für alle bezahlbare Gesundheitsversorgung die alle erreicht (Maßnahmen wie Termingarantie, Begrenzung finanzieller Belastungen und solidarische Finanzierungsmodelle).
- Einführung einer Bürgerversicherung (Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung zwischen privat und gesetztlich Versicherten).
- Ausbau des Angebots der Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung.
- Förderung von Fachkräften durch kostenfreie und praxisnahe Ausbildungen.
- Schulung von Gesundheitsfachkräften in den Themen geschlechts- und diversitätsseinsible Versorgung und Kommunikation.
- Umsetzung eines Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesens.
- Mehr Aufmerksamkeit für Frauengesundheit.
- Gerechtes gemeinwohlorientiertes Gesundheitssystem unanbhängig von Krisen mit Sicherung von schneller und Qualitätsvoller Versorgung.
- Stärkung der Apotheken vor Ort.
- Verstärkung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes.
- Liefersicherheit von Arzneimitteln.
- Stärkere Produktion von Arzneimitteln in Deutschland und Europa.
- Modernisierung des Gesundheits- und Pflegesystems.
- Verbesserung des Gesundheitswesens durch den Einsatz von Telemedizin und Telepharmazie.
- Nutzung von Digitalisierung und KI um Erforschung von Therapien, sowie Behandlung nachhaltig zu unterstützen.
- Präventionsstrategie zu Suchterkrankungen, psychischen Erkrankungen und Einsamkeit.
- Bekämpfung der Unterversorgung in ländlichen Gebieten.
- Verstärkung des regionalen Gesundheitsangebots durch kommunale Gesundheitszentren.
- Einführung von Gemeindegesundheitspfleger*innen.
- Einführung einer Bürgerversicherung (Solidarische Beitragsbemessung, unter Einbeziehung u.a. von Kapitaleinnahmen).
- Solidarisches Gesundheitssystem zur angemessenen und unkomplizierten sozialen Absicherung.
- Überwindung der bestehenden Trennung der Finanzierungssysteme von ambulanter und stationärer Versorgung.
- Stärkung der Primärversorgung, insbesondere durch Hausärzt*innen.
- Schnellere Termine für gesetzlich versicherte Patient*innen durch Entbürokratisierung für Vertragsärzt*innen.
- Nachbesserung der Krankenhausreform.
- Reformierung der Notfallversorgung, der Rettungsdienste und der Finanzierung der Apotheken, im Hinblick auf eine gute, flächendeckende und effiziente Versorgung.
- Abbau von unnötiger Bürokratie, Digitalisierung im Gesundheitswesen und Einsatz von künstlicher Intelligenz.
- Vorbereitung des Gesundheitswesens auf Katastrophen: Vorrat an Arzneimitteln und Medizinprodukten.
- Bund-Länder-Pakt für mentale Gesundheit: Ausbau von Therapieplätzen, Beratungsstrukturen und die Ausbildung von Fachpersonal.
- Verbesserung für Frauengesundheit.
- Diskriminierungsfreie Teilhabe von älteren LSBTIQ* Personen, auch in der Altenhilfe und in der Pflege.
- Verpflichtung privater Krankenkassen zur Krankenhausfinanzierung.
- Ausreichende Finanzierung von Ursachen- und Versorgungsforschung zu ME/CFS und Long Covid.
- Verfolgung von Prävention und Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen.
- Investitionen in Präventions- und Rehamaßnahmen.
- Forderung von kommunalen Versorgungszentren als zentrale Anlaufstelle für ambulante Versorgung mit akutstationären, notfallmedizinischen, psychotherapeutischen, (gemeinde-)pflegerischen und weiteren therapeutischen Behandlungen.
- Kleinere Bemessung von Versorgungsbezirken zur besseren Verteilung von niedergelassenen Ärzt*innen.
- Forderung nach Ende der Zweiklassenmedizin, Überführung von Privatversicherten in gesetzliche Krankenversicherungen.
- Einsatz für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung (Alle zahlen ein, Beiträge je nach Einkommen (auch Kapitalerträge), Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze).
- Forderung nach verlässlicher und ausreichender Finanzierung von sektorenübergreifender Behandlung und regionaler Grundversorgung durch den Bund.
- Entbürokratisierung zur Entlastung von Ärzt*innen.
- Schließung der Lücken im Datenschutz bei elektronischen Patientenakten.
- Kontrollen und einheitliche Festlegung von Arzneimittelpreisen.
- Förderung von Arzneimittelforschung und der Erforschung von bisher vernachlässigten Krankheiten.
- Krankenhausreform mit nachhaltigen Investitionen.
- Einsatz für den Zugang zu einer wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Versorgung im ländlichen Raum und in der Stadt.
- Einsatz für ein Primärarztsystem in der ambulanten Versorgung.
- Bekennung zum dualen System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
- Abbau von unnötiger Bürokratie und Vorantreiben von Digitalisierung im Gesundheitswesen.
- Notfallreform, zur besseren Vernetzung von Krankenhäusen, Ärzten und Rettungsdiensten.
- Abbau von künstlichen Sektorenbarrieren zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich.
- Stärkung von Apotheken vor Ort.
- Stärkung des Arzneimittelproduktions- und Forschungsstandorts Deutschland, für frühzeitigen Zugang zu Arzneimitteln.
- Beschleunigung von Zulassungsverfahren von Arzneimitteln.
- Besondere Vergütung von Therapieerfolgen.
- Start einer aktiven Präventionsstrategie, durch Gesundheitsapps, Telemedizin und Wearables.
- Verstärkter Fokus auf neurodegenerativen Erkrankungen (wie Alzheimer und Parkinson), sowie auf frauenspezifische Gesundheitsbereiche.
- Einführung von rechtssicherem Anspruch auf Sterbehilfe.
- Ausbau der öffentlichen Gesundheitsversorgung (Infrastrukturgarantie).
- Abkehr von privatisierten Modellen.
- Einführung einer Bürgerversicherung.
Pflege und pflegende Angehörige
- Einsamkeit bekämpfen durch Unterstützung bestehender Netzwerke.
- Sicherstellung von Mobilitätsmöglichkeiten durch den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und barrierefreie Infrastruktur.
- Schnellere Beseitigung von Barrieren in Bus und Bahn.
- Ausbau eines bedarfsgerechten und zukunftsfesten ÖPNV in Stadt und Land.
- Transparenz schaffen bei der Finanzierung des ÖPNV.
- Teilhabe durch für Senioren handhabbare Digitalisierung.
- Einsatz für eine grundlegende Erforschung und Bekämpfung von Einsamkeit.
- Thema Einsamkeit im Kontext der gesundheitlichen Prävention verankern.
- Kampf um eine pünktliche Bahn und gute Mobilität für alle.
- Barrierefreie und bezahlbare Mobilität.
- Erhaltung des Deutschlandtickets zum aktuellen Preisniveau (zusätzliche Vergünstigung für bestimmte soziale Gruppen, u.a. Senior*innen und Menschen mit Behinderung).
- Stärkung eines innovativen Taxigewerbes als Teil einer öffentlichen Daseinsvorsorge und Einhaltung von sozialen Standards durch Fahrdienstleister.
- Stärkung von (Ruf-)Bussen und Bahnen im ländlichen Raum und in der Stadt.
- Sicherstellung einer gleichwertigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Förderung von Barrierefreiheit und kulturellen Angeboten.
- Ausbau von Engagementstrukturen für Ältere, u.a. als Maßnahme gegen Einsamkeit.
- Umsetzung der nationalen Strategie gegen Einsamkeit.
- Erschwingliche und verlässliche Mobilität.
- Sicherstellung des Deutschlandtickets für 49€.
- Mittelfristiges Ziel: Alle Dörfer in der Zeit von 6-22 Uhr mindestens einmal pro Stunde durch den ÖPNV anbinden.
- Grundsanierung der Verkehrsinfrastruktur.
- Entwicklung des öffentlichen Verkehrs, vor allem auf dem Land.
- Reaktivierung von stillgelegten Bahntrassen im ländlichen Raum und Finanzierung von Radschnellwegen.
- Ausweitung der Barrierefreiheit in Verkehrsräumen.
- Förderung von Barrierefreiheit und der Teilhabe älterer Menschen am Arbeitsmarkt und gesellschaftlichen Leben.
- DigitalPakt Alter: Einführung von Strukturen zur digitalen Teilhabe von Älteren.
- Unterstützung von altersgerechtem Umbau von Wohnungen durch staatliche Mittel.
- Verankerung von seniorengerechtem und betreutem Wohnen in den Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus.
- Einführung einer Quote für altersgerechte und barrierefreie Wohnungsangebote.
- Einführung eines gesetzlichen Verbotes von Zwangsräumungen bei älteren Menschen.
- Einführung eines kostenlosen bundesweiten Senior*innen-Tickets für den ÖPNV.
- Einsatz für tagsüber minestens stündliche Anbindung an Bus und Bahn in jeder Ortschaft;Ergänzung der Grundversorgung durch Angebote wie Bürgerbusse, oder Anrufsammeltaxis.
- Forderung von Ausbau und Sanierung eines barrierefreien Bahnnetzes.
- Förderung von öffentlichen und gemeinützigen Car-Sharing-Plattformen.
- Einsatz für selbstbestimmtes Altern in Würde, ohne Diskriminierungen, Armut und Abstiegsängste.
- Einrichtung von Seniorenvertretungen in Kommunen.
- Verbieten von Altersdiskriminierung im Grundgesetz.
- Rechtsanspruch auf Leistungen der Altenhilfe für ältere Menschen.
- Recht auf Internetzugang für alle.
- Unterstützung bei der Kreditvergabe für altersgerechte Sanierungen und Umbauten.
- Ablehnung von Fahrtauglichkeitszwangstests für Seniorinnen und Senioren.
- Einsatz für einen funktionierenden ÖPNV.
- Ergänzung von starren Linienverkehren durch flexible bedarfsgerechte Angebote.
- Einsatz für ein modernes Altersbild zur Förderung der Potentiale Älterer am Arbeitsplatz, bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und beim ehrenamtlichen Engagement.
- Verbesserung des Umgangsrechts als Anerkennung der Rolle, die Großeltern bei Unterstützung ihrer Enkel spielen.
- Einführung von Verantwortungsgemeinschaften, als Alternative zu traditionellen Familienstruktutren im Alter.
- Forderung einer digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren.
- Forderung der Einführung des „Lebenschancen-BaföG“ als persönliches Freiraumkonto für Weiterbildungsangebote.
- Bezahlbarer ÖPNV und Erhalt des Deutschlandtickets zum bezahlbaren Preis.
- Gesetzlich geschütztes Recht auf nichtdigitale Teilhabe am öffentlichen Leben
Einsamkeit, Mobilität und Teilhabe im Alter
- Vorsorge für den Pflegefall soll durch einen Finanzierungsmix getragen werden (gesetzliche Pflegeversicherung, betriebliche Mitfinanzierung, Steuermittel und eigenverantwortliche Vorsorge).
- Investition in Digitalisierung zur Entlastung von Pflegekräften und zum Abbau von Bürokratie.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte.
- Verbesserung der häuslichen Pflege und der Situation der Angehörigen durch flexibleren Einsatz pflegerischer Leistungen.
- Stärkung der Pflegestrukturen in Stadt und Land.
- Bedarfsgerechterer Einsatz der Mittel der sozialen Pflegeversicherung.
- Entlasung des Pflegesystems durch präventive Rehabilitation.
- Abbau von starren Sektorengrenzen in der Pflege zur Möglichkeit der stärkeren Einbindung von Angehörigen in die Versorgung.
- Ausbau der Angebote von Hospiz- und Palliativversorgung.
- Stärkung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
- Bezahlbare und für alle erreichbare Pflege.
- Schaffung eines gemeinsamen (gesetzliche und private Pflegeversicherungen) solidarisch finanzierten Pflegesystems.
- Begrenzung der Eigenanteile für Pflegekosten auf maximal 1.000 Euro pro Monat.
- Besitzstandsschutzgarantie bei längerer stationärer Pflege.
- Jährliches Familienbudget für Alltagshelfer zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Haushaltsnahen Dienstleistungen.
- Einführung einer Familienpflegezeit, sowie eines Familienpflegegeldes analog zum Elterngeld.
- Keine vollständige Umlage der Investitionsaufwendungen von Pflegeheimen auf die Bewohner*innen mehr.
- Vereinfachte Antragsstellung auf Hilfe zur Pflege.
- Modernisierung des Gesundheits- und Pflegesystems.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen.
- Unterstützung von ambulanten Pflege-Wohngemeinschaften zur Stärkung der häuslichen Pflege.
- Stärkung der häuslichen Pflege und Entlastung der pflegenden Angehörigen zum längeren Verbleib in seiner vertrauten Umgebung.
- Verstetigung neuer Wohnformen.
- Bevorzugte Vergabe von sozialem Wohnraum an Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen.
- Ausbau von Beratung, Vernetzung und Anlaufstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
- Ausbau von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen für eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur.
- Unterstützung der Pflege durch digitale Produkte und Beratungsangebote.
- Einführung einer Pflegebürgerversicherung (Solidarische Beitragsbemessung, unter Einbeziehung u.a. von Kapitaleinnahmen).
- Verlässliches und bezahlbares Pflegesystem, das allen Menschen ein Alter in Würde ermöglicht.
- Einführung eines Pflegebudgets für Pflege, Therapeutische Leistungen oder Unterstützung bei der Haushaltsführung.
- Begrenzung des Einflusses von Finanzinvestoren auf die Gesundheits- und Pflegeversorgung.
- Einführung von Gemeindegesundheitspfleger*innen.
- Schaffung von Anreizen für die Ausbildung von Pflegekräften.
- Rückkehroffensive zur Zurückgewinnung von Pflegefachkräften, die den Job verlassen haben.
- Vereinheitlichung der Ausbildungsbedingungen für Pflegeassistenz.
- Förderung von Mehrgenerationenwohnen.
- Aufbau einer Ernährungsstrategie zur besseren Ernährungsumgebung u.a. in Pflegeeinrichtungen.
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
- Zeitlich begrenzter Ausgleich von entgangenen Einkünften für Pflegende Angehörige.
- Flexiblere Möglichkeiten für berufliche Freistellungen bei Pflege von Angehörigen.
- Ausbau und Verbesserung des Zugangs zu Tagespflege.
- Hinauszögern von Pflegebedürftigkeit durch Förderung von Angeboten im Quartier.
- Entlastung von Pflegebedürftigen.
- Verringerung der Bürokratie in der Pflege auf ein Mindestmaß.
- Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung, die alle pflegerischen Leistungen abdeckt, langfristig Abschaffung der Eigenanteile.
- Forderung nach der Deckelung von Heimkosten (Unterbringung und Verpflegung).
- Forderung nach Angeboten einer wohnortnahen, nichtkommerziellen und von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckten professionellen Tages- und Kurzzeitpflege.
- Erhöhung des Schonvermögens.
- Forderung nach grundlegender Pflegereform.
- Forderung nach Rückanwerbung von Pflegekräften und anderen Gesundheitsarbeiter*innen, die ihren Beruf verlassen haben.
- Förderung einer Ausbildungsoffensive und attraktiveren Arbeitsverhältnissen für Pflegefachkräfte.
- Forderung nach Einstellung von 100.000 zusätzlichen Pflegekräften.
- Regulierung der Beschäftigungsverhältnisse ausländischer Arbeitskräfte in der Pflege.
- Sechs Wochen Freistellung bei vollem arbeitgeberfinanzierten Lohnausgleich, beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls.
- Geldleistungen und Rentenpunkte für alle Pflegenden Angehörigen.
- Anspruch auf Urlaub für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
- Beibehalten des umlagefinanzierten Systems der sozialen Pflegeversicherung als Teilleistung, aber Ergänzung um eine kapitalgedeckte Komponente.
- Setzung von mehr Anreizen für private Pflegevorsorge.
- Gewinnung von mehr Pflegekräften im In- und Ausland.
- Drastische Vereinfachung von Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte.
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, z.B. durch Unterstützung des Ausbaus von Betriebskindergärten.
- Einsatz für den Ausbau von Kurz- und Tagespflege.
- Förderung von Sport um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
- Entlastung von Ärzten und Pflegekräften durch digitale Anwendungen, Automatisierung und Robotik.
- Einführung einer Pflegevollversicherung, die alle Kosten durch Steuermittel abdeckt.
- Abschaffung der Trennung von z.B. ambulanter und stationärer Pflege.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften.
- Erhöhung des Pflegegeldes, angleichend an Entlohnung einer professionellen Pflegekraft.
- Förderung von menschenwürdiger Palliativversorgung und -pflege
Behinderung
- Förderung eines inklusiveren Arbeitsmarkts.
- Verbesserung des barrierefreien Zugangs zum Gesundheitssystem.
- Förderung von Gebärdensprache als Minderheitensprache.
- Verschärfung des Strafrechts zum Schutz von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und anderen besonders gefährdeten Gruppen.
- Verwirklichung des gleichen Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen.
- Einsatz für eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können.
- Chancengleichheit und eine dirskriminierungsfreie Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger.
- Verbesserung der Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Bereich (Verpflichtung von Anbietern von Waren- und Dienstleistungen barrieren abzubauen).
- Barrierefreiheit im Wohnungsbau, bei Mobilität im Digitalen und in der Gesundheit als Schwerpunkt.
- Bundesweite Förderung der deutschen Gebärdensprache.
- Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für leichte Sprache und Gebärdensprache.
- Verbesserung der medizinischen und sozialen Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit psychischen Beeinträchtiungen.
- Weiterentwicklung des Wertstättensystems in Richtung Inklusionsunternehmen: Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung, Mindestlohn und Rentenansprüche.
- Verfügbarmachen von Beratungsstellen zum Thema Behinderung in allen Regionen.
- Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der UN, unter anderem durch Einrichtung einer Enquetekommision Inklusion unter Beteiligung von Betroffenen.
- Verbesserung des Zugangs zum freiwilligen Engagement für Menschen mit Behinderung.
- Ausbau von Angeboten wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen für Menschen mit Behinderung, oder mit Sprachbarrieren.
- Ausbau von Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
- Förderung von Vorkehrungen zur Barrierefreiheit von Anbieter*inenn öffentlich zugänglicher Angebote und Dienstleistungen.
- Verbesserung und Vereinfachung des Zugangs zu Eingliederungshilfen.
- Förderung des Ausbaus inklusiver Wohnformen.
- Stärkung des persönlichen Budgets von Menschen mit Behinderung.
- Anheben der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung in Unternehmen auf 6%.
- Bessere öffentliche Finanzierung von Inklusionsbetrieben.
- Mindestlohn auch in Behindertenwerkstätten.
- Möglichkeiten für inklusive Aus-, Fort- und Weiterbildungen bis ins hohe Alter.
- Aufnahme von verbindlichen Regelungen zur Barrierefreiheit auch in der Privatwirtschaft in das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Behindertengleichstellungsgesezt.
- Einführung einer Enquete-Kommission „Gesellschaftliche Inklusion“.
- Befreiung von sozialen Einrichtungen und Menschen mit Behinderung vom Rundfunkbeitrag.
- Praxisnahe Förderung und Arbeitsvermittlung zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt.
- Forderung nach einem inklusiven Bildungssystem, von der Kita bis zur Berufsausbildung.
- Festhalten an Förderschulen um individuellen Notwendigkeiten der Förderung gerecht zu werden.
- Nachweis einer dauerhaften Behinderung muss künftig nur noch einmal erbracht werden.
- konsequentere Umsetzung der UN Behindertenrechtekonvention.
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